19. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Abkommen mit der Türkei könnte fortbestehen

Seit Anfang August gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für wichtige Reiseziele in der Türkei nicht mehr. Die Möglichkeit solcher bilateraler Abkommen für Ausnahmen sieht auch die neue Musterquarantäne-Verordnung vor. Allerdings werden die Zweifel an der Aussagekraft der türkischen Corona-Zahlen nicht geringer.

Türkei Antalya

Bestimmte Gebiete wie Antalya könnten auch künftig von der Reisewarnung für die Türkei ausgenommen werden

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Die neue Musterquarantäne-Verordnung von Bund und Ländern soll Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten weiter unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise ohne Pflicht zur Quarantäne erlauben. Ein eigener Absatz darin regelt die Einreise von Urlaubsrückkehrern, die unmittelbar vor der Rückreise in ihrem Urlaubsort einen Covid-19-Test mit negativem Ergebnis absolviert haben. Sie können die Verpflichtung zur Selbstisolation vermeiden, wenn es eine Vereinbarung der Bundesrepublik mit der Regierung des jeweiligen Landes gibt, in der sich das Land zu besonderen Schutz- und Hygienekonzepten verpflichtet und wenn das Auswärtige Amt nicht eine Reisewarnung wegen eines erhöhten Infektionsrisikos ausgesprochen hat.

Die Musterquarantäne-Verordnung stellt eine Empfehlung für die Bundesländer dar und soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder Region aufgehalten hat, muss vom 8. November an bei seiner Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne gehen. Diese Selbstisolation kann frühestens am fünften Tag durch einen negativen Coronavirus-Test vorzeitig beendet werden.

Vorbild für andere Reiseziele?

Der Ausnahme für die türkischen Ziele im Zuge des bilateralen Vertrages haben sich die Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. In diesen beiden Ländern kann die Quarantäne schon bisher nur mit zwei negativen Testergebnissen verkürzt werden, zwischen denen mindestens fünf Tage liegen müssen. Ungeachtet dessen könnte die Sonderregelung für die Türkei Vorbild für Verträge mit anderen Destinationen sein, wie etwa die Kanaren oder Balearen.

Für die Türkei allerdings legt ein "Spiegel"-Bericht nahe, dass es die türkische Regierung mit transparenten Infektionszahlen nach wie vor nicht so genau nimmt. So enthüllte ein türkischer Politiker ein Dokument, wonach es am 10. September 29.377 positive Corona-Tests in der Türkei gab. In der Statistik des Gesundheitsministeriums seien für diesen Tag 1.512 Fälle angegeben worden. Auf Druck der Opposition habe die Regierung schließlich eingestehen müssen, dass die Zahlen geschönt worden waren, heißt es weiter. Nach Schätzungen der Ärztekammer hab die Regierung in den vergangenen Monaten etwa 350.000 Infektionen verschwiegen, so der Bericht.

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