21. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Zählt die Arbeitsübergabe an Kollegen als Arbeitszeit?

Die 450-Euro-Kraft eines Museums wird vom Chef aufgefordert zehn Minuten vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Übergabe an die Kollegin dauert aber nur eine Minute und die Zeit wird nicht vergütet. Darf der Vorgesetzte das verlangen? Juristisch gesehen muss "Rüstzeit" auch entlohnt werden. Es sei denn, Überstunden sind vertraglich inkludiert. Süddeutsche

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