18. April 2019 | 07:00 Uhr
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Yogakurs als Bildungsurlaub anerkannt

Ein Yogakurs mit didaktischem Konzept erfüllt die Voraussetzungen zur beruflichen Weiterbildung, wie es das Bildungsurlaubsgesetz vorschreibt. Einem Arbeitnehmer steht deshalb ein fünftägiger Sonderurlaub zu, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Demnach sollen "Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden". N-TV