25. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Wie Halbtagsjob und Nebentätigkeit klappen können

Steht im Vertrag: "Nebentätigkeiten bedürfen des schriftlichen Einverständnisses des Arbeitgebers", muss der Arbeitnehmer den Chef fragen. In den Wettbewerb mit der Firma, bei der sie angestellt sind, dürfen Reiseprofis im Nebenjob nicht treten. Geht beides okay, empfiehlt es sich, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Dann schläft es sich ruhiger. Süddeutsche

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