17. April 2021 | 07:00 Uhr
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Was die Firmen-Testpflicht für Beschäftigte bedeutet

Corona Schnelltest

Wegen der Testpflicht müssen Mitarbeiter nicht wieder ins Büro kommen, die Verordnung zum Corona-Arbeitsschutz gilt bis zum 30. Juni. Der Arbeitgeber darf die Testmethode auswählen, die Durchführung aber nicht anordnen. Ob die für den Test verwendete Zeit als Arbeitszeit gilt und vergütet wird, ist juristisch umstritten. N-TV

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