5. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Wann im Vorstellungsgespräch gelogen werden darf

Immer dann, wenn die Frage nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat oder eine Diskriminierung droht, darf die Unwahrheit gesagt werden ­– ganz ohne juristische Folgen. Fragen zu Lebensalter, Staatsangehörigkeit oder Behinderung sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nach einer bestehenden Schwangerschaft, dem Familienstand oder der sexuellen Orientierung darf sich nicht erkundigt werden. Am besten vorher informieren, welche Fragen gestattet sind. Wirtschaftswoche

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