5. August 2017 | 11:00 Uhr
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Wann der Urlaub wirklich genehmigt ist

Der Arbeitgeber kann einen Urlaub nicht mehr untersagen, wenn er ihn zuvor bewilligt hat. Möglich ist, dass er mit dem Angestellten verhandelt und ihm etwa zusätzliche freie Tage anbietet, wenn er die Ferien verschiebt. Dieser sollte vorher klären, ob sein Chef die Reisekosten erstattet, falls er den Urlaub schon gebucht hat. Anwalt.de