4. Februar 2017 | 10:00 Uhr
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So geht Homeoffice

Es gibt keinen Anspruch auf die Arbeit von Zuhause. Ist der Chef einverstanden, muss er die Details schriftlich festhalten. Dazu zählen Arbeitszeit, die Tage und Erreichbarkeit. Die Ausstattung ist Sache des Unternehmens. Eine private Nutzung muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein, auch kann er den Arbeitsplatz anschauen. Gastronomie Hotellerie Foto: Flickr/Dougwoods

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