Obacht bei der Wortwahl
Wenn es stressig wird, ist der Tonfall bei der Arbeit schon mal etwas rauer. Aber Achtung: Eine grobe Beleidigung kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein bestätigt. Einem 62-Jährigen, der seinen Chef angegangen war, half es nicht, dass er seit 23 Jahren im Betrieb arbeitete und erklärte, die Bemerkung sei im Affekt gefallen. Frankfurter Rundschau