10. Juni 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Morddrohung rechtfertigt Kündigung

Manche Dinge, die einem selbstverständlich erscheinen, müssen dennoch vor Gericht entschieden werden. So erklärte das Landesarbeitsgericht kürzlich die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen für rechtens, der seinem Chef gedroht haben soll, ihn umzubringen. Der geschasste Personenfahnder hatte die Drohung allerdings bestritten. Wie auch immer: Obacht bei der Wortwahl. Spiegel