Morddrohung rechtfertigt Kündigung
Manche Dinge, die einem selbstverständlich erscheinen, müssen dennoch vor Gericht entschieden werden. So erklärte das Landesarbeitsgericht kürzlich die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen für rechtens, der seinem Chef gedroht haben soll, ihn umzubringen. Der geschasste Personenfahnder hatte die Drohung allerdings bestritten. Wie auch immer: Obacht bei der Wortwahl. Spiegel