11. März 2017 | 10:00 Uhr
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Klare Regeln für Probearbeit vermeiden Ärger

Am besten ist es, schriftlich zu fixieren, dass Bewerber nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet und das Unternehmen nicht dazu berechtigt ist, ihnen Aufgaben aufzutragen. In die Vereinbarung gehört der Verzicht auf Vergütung und dass die Probearbeit beiderseits mündlich beendet werden kann. Es geht um das gegenseitige Kennenlernen und dafür sollte maximal eine Arbeitswoche genügen. Handelsblatt