Beim Urlaubsanspruch zählen die Arbeitstage
Nicht aber die Arbeitsstunden. Den Mitarbeitern stehen bei fünf Tagen im Büro mindestens 20 bezahlte, freie Tage zur Verfügung. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Tage. Und das trifft auch auf Teilzeitbeschäftigte zu, wenn sie denn auch an allen fünf beziehungsweise sechs Tagen arbeiten. Welt