12. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Beim Urlaubsanspruch zählen die Arbeitstage

Nicht aber die Arbeitsstunden. Den Mitarbeitern stehen bei fünf Tagen im Büro mindestens 20 bezahlte, freie Tage zur Verfügung. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Tage. Und das trifft auch auf Teilzeitbeschäftigte zu, wenn sie denn auch an allen fünf beziehungsweise sechs Tagen arbeiten. Welt

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