Mit Flip-Flops am Steuer – TÜV warnt vor Risiken im Urlaub
Ob nach dem Schwimmen barfuß ins Auto oder mit Flip-Flops zur Eisdiele – im Sommer oder im Reiseland verzichten viele auf festes Schuhwerk. Der TÜV jedoch warnt: Das steigert Unfall- und Haftungsrisiken. Auch im Urlaub oder bei Mietwagenfahrten sollten Autofahrer immer auf geeignetes Schuhwerk achten.
IStock
Besser festes Schuhwerk bei der Autofahrt anziehen, rät der TÜV
Gerade in der Urlaubszeit greifen viele Autofahrer zu Sandalen, Flip-Flops oder fahren sogar barfuß. Rechtlich ist das zwar nicht ausdrücklich verboten, doch laut TÜV steigt damit das Unfallrisiko deutlich. "Lockere Sandalen oder Flip-Flops bieten kaum Halt, können verrutschen oder sich an den Pedalen verklemmen", warnt Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband.
Absatzschuhe, wie Pumps oder High Heels, können ebenfalls die Beweglichkeit einschränken und das Fahrgefühl negativ beeinflussen. Kommt es zu einem Unfall und wird das Schuhwerk als Ursache mitverantwortlich gemacht, drohen Bußgelder, Kürzungen von Versicherungsleistungen oder sogar Regressforderungen. Besonders im Ausland oder bei Miet- und Carsharing-Fahrzeugen gelten teils strengere Vorschriften.
Der TÜV empfiehlt deshalb, auch bei hohen Temperaturen feste, flache Schuhe mit rutschfester Sohle zu tragen, um sicheren Halt auf den Pedalen zu gewährleisten und Verletzungen vorzubeugen.