Zahlungstermin für Provisionen bleibt umstritten
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Im Zuge der Cook-Insolvenz wurde die Diskussion neu befeuert. Das HGB stellt beim Zahlungstermin de facto auf die Durchführung der Reise ab, sagt Rechtsanwalt Frank Hütten. Doch handele es sich hierbei um "dispositives Recht", Veranstalter und Reisebüro könnten Abweichendes vereinbaren. Mit einer Versicherung ließen sich Provisionsausfälle für die Agenturen verhindern. FVW