Wie sich eine Reisebüroinhaberin gegen
In den vergangenen Wochen haben sich die Hinweise verdichtet. Die RS Reisen & Schlafen GmbH schickt sich an, Reisebüros mit einer neuen Welle von Abmahnungen zu überziehen. Dabei stürzt sich die Firma, deren Unternehmenszweck angeblich in der Vermittlung von Reisen liegt, vor allem auf ein vermeintlich fehlerhaftes oder fehlendes Impressum und mangelnde Angaben bei den Datenschutzrichtlinien auf der Website. Dafür fordert sie "Abmahnkosten" in Höhe von mehreren hundert Euro ein.
Luxus trifft Abenteuer: HX feiert Jubiläum mit Suite-Upgrade
HX Hurtigruten Expeditions feiert 130 Jahre Entdeckergeist mit einem besonderen Angebot: Wer eine ARKTIS Außenkabine Superior bucht, reist kostenlos in einer Suite – inklusive Champagnerempfang, Balkon, gehobener Gastronomie und umfassenden Serviceleistungen. Ein starker Anreiz für Reisebürokunden mit Sinn für Komfort und Abenteuer. Mehr erfahren
Das hat auch Reise-vor9-Leserin Rita Jung erlebt. Die Inhaberin des Reisebüros Top Travel in Garching wurde von RS über deren Anwalt Joachim Pollck abgemahnt – und zwar nach ihrer Überzeugung völlig grundlos. Sie habe sofort einen Rechtsanwalt eingeschaltet, berichtet sie. Dieser habe dargelegt, dass das Impressum und sämtliche Datenschutzhinweise auf ihrer Website völlig korrekt seien. Davon unbeeindruckt hätten die Anwälte von RS mehrfach nachgekartet und dadurch weitere Schriftwechsel erzwungen.
In den vergangenen Monaten verfestigte sich bei der Reisebüroinhaberin der Eindruck, die Angelegenheit habe sich erledigt. Zwar hatte sie zu diesem Zeitpunkt schon mehrere hundert Euro Anwaltskosten auf der Rechnung, aber immerhin schienen die Abmahner Ruhe zu geben.
Neuer "Kniff"
Bis zur vergangenen Woche. Da erhielt sie erneut Post, diesmal allerdings nicht von Rechtsanwalt Pollack, sondern von RS direkt. Deren Inhalt war durchaus erstaunlich. "Die haben mir eine Rechnung über ihre Anwaltskosten geschickt", sagt Jung empört. In dem Schreiben, das Reise vor9 vorliegt, erklärt RS-Geschäftsführerin Petra Wesche, man habe nach der Abmahnung "die unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht", und fährt fort: "Trotzdem sind Sie zur Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet". Eine Rechnung über fast 1.200 Euro fügte sie der Korrespondenz hinzu, versehen mit dem Hinweis: "Sollten wir bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Zahlungseingang verzeichnen, werden wir zu Ihren Lasten kostenpflichtige Inkassomaßnahmen einleiten." Außerdem werde sie die "bisher nicht abgegebene Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung klageweise durchsetzen", droht Wesche. Die geforderte Summe entspricht interessanterweise genau dem Betrag, den die RS-Anwälte bis dato üblicherweise als Abmahnkosten einforderten.
Also blieb der erfahrenen Touristikerin nichts andere übrig, als erneut ihren Anwalt einzuschalten. "Es wird höchste Zeit, dass diesem Treiben endlich Einhalt geboten wird", sagt sie. "Ich möchte nicht wissen, wie viele Kollegen einfach gezahlt haben, nur um in Ruhe gelassen zu werden." Für sie selbst wäre das keine Option. "Ich kann jedem nur raten, die Sache gleich in die Hände eines Juristen zu geben", so Jung. Nun hofft sie auf die bereits im Sommer angekündigte Schützenhilfe des DRV und auf die Bundesregierung, die der Abmahnindustrie ebenfalls zu Leibe rücken will. "Mit so etwas dürfen diese Ganoven nicht durchkommen."
Christian Schmicke