2. April 2018 | 08:55 Uhr
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Wie Lufthansa den Fremdvertrieb aufs

Vom 5. April an greift die Anfang März angekündigte konstante Preisabsenkung für eigene Vertriebskanäle und sogenannte Direct-Connect-Partner, die über eine NDC-Schnittstelle oder Farelogix mit der Airline vernetzt sind. Wie bereits gemeldet, wird der Preisvorteil für Sitzplatzreservierungen gegenüber indirekten Buchungskanälen, der bereits seit 2017 für Kurzstreckenflüge gilt und fünf Euro pro Reservierung beträgt, nun auf sämtliche Verbindungen ausgeweitet. Doch es kommt noch dicker. Flugtickets im Eonomy-Light- und -Classic-Tarif werden bei zahlreichen Verbindungen von Frankfurt, München, Wien und Zürich um 20 Euro günstiger als bei Buchungen über GDS. Für Oneway-Flüge beträgt der Preisunterschied die Hälfte. Der Nachlass addiert sich zu der bestehenden GDS-Gebühr in Höhe von 16 Euro für den Hin-und Rückflug.

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Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Vertreter von Touristik- und Geschäftsreisebüros im Branchenverband DRV energisch gegen die deutliche Benachteiligung des Fremdvertriebs protestierten, haben die Reisebüros im Nachbarland Österreich nun Rechtsmittel eingelegt. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet, will Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer die Lufthansa-Gruppe vor Gericht bringen. Grund dafür sei, dass Lufthansa damit ihre Monopolstellung ausnutze, was sich zum Nachteil der Kunden und Reisebüros auswirke.

Die Buchung im Reisebüro werde damit unattraktiv für Kunden und Reisebüros würden gezwungen, auf andere Systeme umzusteigen, um weiterhin wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können, zitiert das Blatt den Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, Felix König. Das Verhalten der Lufthansa-Gruppe sei "einzig und alleine mit ihrer Stellung als Quasimonopolist zu erklären".

Ein österreichisches Kartellgericht hatte bereits im Dezember in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass bei der Lufthansa-Gruppe gegenüber den österreichischen Reisebüros eine "relative Marktbeherrschung" vorliege. Derzeit laufe ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, berichtet die Wirtschaftskammer Tirol. Wenn nötig, werde man bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, erklärt der Reisebüro-Fachverband.

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