Verbände kontern auf Reisebüro-Schelte von
Mit ziemlich scharfen Worten reagiern die im DRV vertretenen Reisebüros und der Mittelstandsverband ASR auf die jüngsten Äußerungen von Felix Methmann, dem Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBV), in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Methmann hatte in der vergangenen Woche davor gewarnt, dass sich Reisebüros mit Einführung der neuen Pauschalreiserichtlinie "aus ihren Pflichten gegenüber den Verbrauchern stehlen" wollten und dass deshalb auf die Gerichte viel Arbeit zukomme. Damit hatte er sich auf die sogenannten verbundenen Reiseleistungen bezogen, bei denen das Reisebüro keine Veranstalterhaftung übernimmt, wenn es den Kunden darüber wie vorgeschrieben per Formblatt informiert und für die jeweiligen Bausteine, die es bucht, separate Rechungen ausstellt.
"Methmanns Spekulationen kommen einer pauschalen Vorverurteilung aller Reisebüros gleich", wird ASR-Präsident Jochen Szech in einer Pressemitteilung zitiert. Dabei sei doch das Gegenteil der Fall: "Gerade im Reisebüro genießt der Kunde sehr hohen Verbraucherschutz. Allein der persönliche Kontakt zwischen Reiseverkäufer und Kunde – viele sind Stammkunden – sorgt dafür." Ein Reisebüro könne es sich nicht leisten, sich aufgrund taktischer Überlegungen aus seinen Pflichten zu stehlen, wenn es nicht Gefahr laufen wolle, Kunden zu verlieren." Methmanns Aussagen seien "eine haltlose, rufschädigende Kampagne gegen den Vertriebsweg Reisebüro“. Reisebüros und Veranstalter hätten ihre Hausaufgaben gemacht und sich auf die neue Regelung vorbereitet, um ihren Kunden "trotz unnötiger bürokratischer Hürden aus Brüssel und Berlin faire und umfassende Beratung zu allen Reiseformen zu bieten".
Auch DRV-Vizepräsident Ralf Hieke, der im Verband die mittelständischen Reisebüros vertritt, zeigte sich im Gespräch mit Gloobi.de wenig begeistert. Ein Reisebüros, das, wie von Methmann unterstellt, seine Kunden über den Tisch ziehe, indem es sich vor Verantwortung drücke, werde es nicht mehr lange geben, sagt er, und: "Wir leben davon, dass wir für unsere Kunden die beste Lösung finden." Wenn verbundene Reiseleistungen gebucht würden, bei denen das Reisebüro nicht als Veranstalter agiere, geschehe das, weil die auf separaten Rechnungen auszuweisenden einzelnen Leistungen günstiger seien als entsprechende Pakete, oder als solche gar nicht verfügbar. Dies werde dem Kunden im Rahmen der Informationspflichten auch erklärt.
Um so spannender dürfte ein geplanter Auftritt Methmanns auf dem DRV-Reisebürotag am 17. Mai werden. Dort diskutiert er nämlich mit den DRV-Vizepräsidenten Ralf Hieke und Andreas Heimann über Verbraucherschutz und Reisevertrieb.