24. November 2021 | 20:17 Uhr
Teilen
Mailen

Veranstalter sehen keine Klagewelle wegen Stornobedingungen

Nachdem mehrere große Veranstalter auch im Fall von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes wegen der Einstufung als Corona-Hochrisikogebiet keine kostenlosen Stornos mehr ermöglichen, rechneten einige Touristiker mit einer Fülle juristischer Auseinandersetzungen. Diese seien bislang aber ausgeblieben, heißt es von TUI und DER Touristik.

Stornierung

Die Mehrheit der Kunden kommt offenbar mit Stornobedingungen nach AGB bei durch Corona bedingten Reisewarnungen klar

Anzeige
Texas

Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Mehrere große Veranstalter verweisen bei Stornierungen von Reisen in Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Corona-Hochrisikogebiete eingestuft und in der Folge vom Auswärtigen Amt mit einer Reisewarnung versehen werden, seit einigen Wochen wieder auf die gängigen Storno- und Umbuchungsregeln, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankert sind. Ausgenommen sind davon in der Regel Familien mit Kindern.

Die Veranstalter verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass die Einstufung eines Reiseziels als Hochrisikogebiet für geimpfte und von einer Covids-19-Erkrankung genesene Kunden kaum Auswirkungen habe. Die "erhebliche Beeinträchtigung" einer Reise, die Voraussetzung für die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung sei, falle damit weg.

Rechtslage nicht abschließend geklärt

Für Verbraucher, die sich bei Reisewarnungen in Sachen Storno zuvor stets auf der sicheren Seite wähnen konnten, war das eine schlechte Nachricht. Reiserechtler verwiesen darauf, dass die Sachlage bislang nicht abschließend juristisch geklärt sei und beurteilten die rechtliche Lage in ihren Statements unterschiedlich. 

Von TUI und DER Touristik heißt es auf Anfrage von Reise vor9, dass ihnen bislang keine juristischen Schritte betroffener Kunden bekannt seien. TUI-Deutschland-Chef Stefan Baumert erklärte, sein Unternehmen sei bei der Anwendung der AGB für Stornierungen von Reisen in Hochrisikogebiete nicht Vorreiter gewesen, sondern habe sich damit einem Branchentrend angeschlossen. Die Zahl wirklich betroffener Kunden sei allerdings gering. Denn zum einen störe die reine Einstufung eines Landes als Hochrisikogebiet die allermeisten Kunden nicht mehr, weil sie geimpft seien. Zum anderen nutze ein hoher Anteil der Kundschaft den Flex-Tarif, der die Möglichkeit zu kostenlosen Stornierungen und Umbuchungen bis 15 beziehungsweise 29 Tagen vor der Anreise ermögliche.

Mehrheit der Kunden nutzt Flex-Tarife

Ähnlich äußert sich DER-Touristik-Chef Ingo Burmester. Flexibilität stehe auf der Liste der Kundenwünsche ganz oben, berichtet er – auch darin stimmt seine Analyse mit der von Baumert überein. Deshalb nutzten fast 70 Prozent der Kunden bei der Buchung von Pauschalreisen eine Flex-Option. Diese sei geeignet, sich einerseits günstige Frühbucherpreise zu sichern und andererseits die Reiseentscheidung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Risiko revidieren zu können. Mit größeren Auseinandersetzungen rund um das Thema Stornokosten rechne er daher nicht, so Burmester.

Übrigens schließen sich nicht alle Veranstalter dem Trend zur Anwendung der AGB bei durch coronabedingte Reisewarnungen an. Jedenfalls machte Studiosus-Chef Peter-Mario Kubsch kürzlich deutlich, dass sein Unternehmen Kunden, die eine gebuchte Reise wegen einer Reisewarnung stornieren wollten, "selbstverständlich" weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Reiserücktritt einräume.

Christian Schmicke

Anzeige Reise vor9