5. Juli 2018 | 12:28 Uhr
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Tui und Schauinsland reagieren auf VUSR-Brandbrief

Tui und Schauinsland Reisen haben auf den „Brandbrief“, den der Reisebüroverband VUSR seinen Mitgliedern und anderen Reisebüros zum Versand zur Verfügung gestellt hat, reagiert. Mit dem Musterbrief will der Verband erreichen, dass Reisebüros möglichen Rechtsunsicherheiten im Zuge der Umsetzung des neuen Reiserechts aus dem Weg gehen. Er dreht sich um die Verknüpfung einer Einzelleistung mit einem Service-Paket, die das Produkt zu einer Pauschalreise machen. Ob das juristisch einwandfrei ist, ist bisher umstritten.

Die Antworten der Veranstalter fallen wie erwartet aus. Von Schauinsland heißt es, man stehe "selbstverständlich" gegenüber den Reisebüros dafür ein, "dass alle als ‚Pauschalreise‘ gekennzeichneten Produkte zutreffend rechtlich klassifiziert sind". TUI erklärt, man gehe weiterhin davon aus, dass es an der Rechtmäßigkeit der Kombination "Einzelleistung plus Mehrwertpaket gleich Pauschalreise" juristisch keine Zweifel gebe. Weil der Einzelleistung mit dem Servicepaket eine weitere Leistung hinzugefügt werde, handele es sich nicht um eine "gewillkürte Pauschalreise". Daher sei die Klassifizierung der Produkte auch nicht fehlerhaft und es dürften sich keine weiteren Haftungsfragen ergeben. Sollte es dennoch zum Streitfall kommen sollte, orientieren sich die Haftungsfragen nach Aussage des Veranstalters an den Regelungen des Agenturvertrages.