20. Juli 2018 | 11:00 Uhr
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Mailen

Tui mit Infoblatt für Einzelleistungen

Vertriebsdirektor Michael Knapp erklärt die Maßnahme als "ergänzende Unterstützung" zum neuen Reiserecht. Es handelt sich hierbei um ein Informationsblatt für Kunden, die Einzelleistungen (wie "Nur-Flug") buchen. Hiermit könne das Reisebüro darüber aufklären, dass es für den Veranstalter keine gesetzliche Verpflichtung gebe, die Kundengelder abzusichern – ganz im Gegensatz zu einer Pauschalreise. FVW

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