Tui mit Infoblatt für Einzelleistungen
Vertriebsdirektor Michael Knapp erklärt die Maßnahme als "ergänzende Unterstützung" zum neuen Reiserecht. Es handelt sich hierbei um ein Informationsblatt für Kunden, die Einzelleistungen (wie "Nur-Flug") buchen. Hiermit könne das Reisebüro darüber aufklären, dass es für den Veranstalter keine gesetzliche Verpflichtung gebe, die Kundengelder abzusichern – ganz im Gegensatz zu einer Pauschalreise. FVW