Streit um FTI-Anzahlungen könnte vor Gericht landen
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der FTI-Gruppe prüft die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) rechtliche Schritte gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Hintergrund sind offene Rückerstattungen aus dem Agenturinkasso, bei denen Reisebüros in Vorleistung gegangen sind.
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Die Wirtschaftskammer Österreich sammelt Informationen, um eine Klage gegen den DRSF zu prüfen
Gespräche mit dem DRSF, dem deutschen Justizministerium und eine Beschwerde bei der EU-Kommission seien ohne Ergebnis geblieben, teilt die WKO mit. Nun sammelt sie betroffene Fälle. Im Kern geht es um Anzahlungen, die österreichische Reisebüros im Rahmen des Agenturinkassos im Namen ihrer Kunden an FTI geleistet haben. Nach Darstellung des Fachverbands der Reisebüros innerhalb der WKO erkennt der DRSF diese Beträge teilweise nicht an. Der Erstattungsanspruch werde auf jenen Betrag begrenzt, den die Kunden tatsächlich an das Reisebüro gezahlt hätten.
Beispiel zeigt wirtschaftliches Risiko
Zur Veranschaulichung nennt die WKO einen typischen Fall. Bei einer Pauschalreise über 5.000 Euro zog FTI bei Buchung die Flugkosten von 2.200 Euro direkt vom Reisebüro ein. Der Kunde leistete jedoch nur die in Österreich übliche Anzahlung von 20 Prozent, also 1.000 Euro. Die Differenz von 1.200 Euro finanzierte das Reisebüro vor. Nach der Insolvenz von FTI Touristik und Big Xtra will der DRSF laut WKO lediglich die 1.000 Euro erstatten.
Der Fachverband vertritt rund 2.200 Reisebüros in Österreich und hat nach eigenen Angaben mehrfach das Gespräch mit dem DRSF gesucht. Auch Kontakte mit der Aufsichtsbehörde des Fonds, dem deutschen Bundesministerium der Justiz, hätten keine Lösung gebracht. Zusätzlich wurde bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt wegen einer aus Sicht der WKO mangelhaften Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie durch Deutschland.
Abfrage bei betroffenen Reisebüros
Nun prüft die WKO eine gerichtliche Klärung. Zur Vorbereitung hat sie eine Abfrage bei betroffenen Reisebüros gestartet. Diese sollen Anzahl und Volumen entsprechender Fälle in einer Excel-Tabelle erfassen und bis zum 11. Februar an die WKO übermitteln. Nach Prüfung durch den Fachverband könne ein Aufforderungsschreiben an den DRSF folgen, heißt es.
Nach früheren Angaben der WKO sind indes mehr als 95 Prozent der österreichischen FTI-Fälle bereits abgewickelt. Offen sind aus Sicht des Fachverbands jene Konstellationen, in denen Reisebüros aufgrund höherer von FTI eingezogener Flugkosten in Vorleistung gegangen sind.
In einer Mitteilung hält der Fachverband fest, die Abwicklung der FTI-Insolvenz durch den DRSF entspreche "in vielen Aspekten nicht" den Erwartungen der Branche und ihrer Kunden. Insbesondere die Nichtanerkennung von vorfinanzierten Anzahlungen sei problematisch. Ob es zu einer Klage kommt, hängt vom Ergebnis der laufenden Erhebung ab.
Christian Schmicke
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