So gehen Reisebüros beim neuen
Das neue Reiserecht bringt neue Risiken. Was Reisebüros dagegen tun müssen und wogegen sie sich ohnehin absichern sollten.Die Anforderungen, die dem Vertrieb dadurch ins Haus stehen, sind komplex und bedeuten zusätzliche Kosten. Die Versicherer haben sich auf die neue Situation eingestellt und ihre Policen angepasst. Die wichtigsten Gefahren, gegen die sich Reisebüros wappnen müssen oder sollten, im Überblick.
Insolvenzschutz Eine wichtige Neuerung: Reisebüros müssen per Agenturinkasso eingenommene Kundengelder, zum Beispiel im Fall der neu eingeführten Sparte „verbundener Reiseleistungen“, gegen die eigene Insolvenz absichern. In der kleinsten Stufe, die Umsätze bis 100.000 Euro abdeckt, gibt es den Versicherungsschutz bei mehreren Anbietern ab 200 Euro. Bei Umsätzen zwischen 100.000 und 500.000 Euro starten entsprechende Policen bei 350 Euro.
Betriebshaftpflicht Ein weiteres zusätzliches Risiko entsteht, weil Reisebüros durch Formfehler beim Verkauf verbundener Reiseleistungen ungewollt in die Veranstalterhaftung rutschen können. Daraus resultiert zum Beispiele eine Haftung bei Personen- oder Sachschaden und daraus resultierende Schadenersatzansprüche, wenn den Veranstalter oder seine Leistungsträger ein Verschulden trifft. Für die Risiken, die aus dieser ungewollten Veranstaltertätigkeit entstehen, bieten die Versicherer eine Erweiterung des bisherigen Schutzes. Grundlage dafür ist die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Reisevermittler, die nun mit Hilfe einer Klausel Schutz wie bei einem klassischen Reiseveranstalter gewährt.
Vermögensschaden-Haftpflicht Neben den neuen Klauseln, mit denen sie sich absichern müssen, sollten Reisebüroinhaber auch den vorhandenen Schutz regelmäßig überprüfen. Zu den wichtigsten Risiken, die es zu deckeln gilt, zählen Schäden, die Kunden durch Beratungsfehler entstehen. Dieses Risiko, das mit der Reisevermittlung zwangsläufig verbunden ist, deckt die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ab. Sie greift, wenn Schadenersatzansprüche infolge der Verletzung von Sorgfalts-, Beratungs- und Informationspflichten des Reisebüros geltend gemacht werden oder wenn der Vermittlungsauftrag durch das Reisebüro fehlerhaft durchgeführt wurde. Auch die Nicht- oder Falschverwendung von Kreditkarten ist oft bereits eingeschlossen.
Geschäfts-, Glas- und Elektronikversicherung Sie deckt die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung des Unternehmens ab und greift etwa bei Feuer, Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch und Raub. Auch Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen sind in der Regel versichert. Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmung oder Erdbeben können oft mitversichert werden. Allerdings gilt dabei die Regel, dass der Schutz ziemlich teuer werden kann, wenn etwa durch die Lage an einem Fluss ein realistisches Risiko für das Eintreten dieser Ereignisse besteht.
Rechtsschutzversicherung Kein branchenspezifisches Thema, aber dennoch wichtig ist ein guter Rechtsschutz. Denn anders als Reisebüros, bei denen die Beratung meist kostenlos ist, kassieren Anwälte von der ersten Minute an. Anwalts- und Gerichtskosten sind bei Rechtsstreitigkeiten schwer kalkulierbare Risiken, deshalb sollten sie abgesichert sein. Eine gute Rechtsschutzversicherung deckt diese Kosten ab, sofern die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit gut oder zumindest offen sind. Sie sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, denn nur Fälle, bei denen der strittige Punkt eingetreten ist, als die Versicherung bereits abgeschlossen war, sind durch sie gedeckt. Zudem sollte die Police einen Vertragsrechtsschutz beinhalten, der Streitigkeiten über geschlossene Verträge abdeckt.
Kautionsversicherung Reisebüros mit IATA-Agentur müssen eine Bürgschaft stellen, die üblicherweise durch Banken abgewickelt werden. Das belastet die Kreditfähigkeit. Daher bieten Versicherer Lösungen an, bei denen sie die Bürgschaft für die Agentur übernehmen. Sie argumentieren, dass sie sich in der Regel mit deutlich weniger Sicherheiten zufrieden geben als eine Bank. Zudem vergrößere die Versicherung den Finanzierungsrahmen bei der Hausbank, zum Beispiel für Investitionen im Betrieb.
Christian Schmicke
Diese und weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Reiseprofis in einem Schwerpunkt in der neuen Ausgabe des Reise vor9 Magazins