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17. Juli 2013 | 15:39 Uhr
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Reisepreisminderung bei Fewo-Mängeln auch in

Reisepreisminderung bei Fewo-Mängeln auch in Deutschland einklagbar: Voraussetzung ist, dass die Ferienwohnung über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht wurde, hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Wer direkt bucht, muss bei Mängeln vor Ort klagen. fvw.de (Abo)

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