10. Juli 2017 | 12:02 Uhr
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Reisebüros können mit neuem Pauschalreiserecht gut leben

"Wir hätten auf das neue Gesetz gut verzichten können", sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig, "aber wir sind froh, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben". Am Freitag hatte der Bundesrat die neue Pauschalreiserichtlinie durchgewunken. Jetzt tritt sie zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft. Reisebüros könnten im Grunde ihr Geschäft so weiter betreiben wir bisher. "Es gibt ein bisschen mehr Bürokratie", so der Verbandschef, doch dafür werde der DRV für die gesamte Branche Handlungsempfehlungen entwickeln.

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Auch Reisebüroinhaber und DRV-Vizepräsident Ralf Hieke bleibt gelassen. Die neue Pauschalreiserichtlinie sei nicht der Untergang seiner Zunft, aber "das bedeutet für alle Seiten mehr Aufwand". Stationäre Reisebüros mit persönlichem Kundenkontakt könnten den neuen Informationspflichten allerdings einfacher nachkommen als etwa Internetportale. Dennoch müsse sich jedes Reisebüro mit der Pauschalreiserichtlinie befassen, je früher, desto besser. Seine Kollegen müssten jeder für sich ihr Geschäftsmodell hinterfragen und entscheiden, was sie sein möchten. Dem Schreckgespenst Veranstalterhaftung könnten Reisebüros auch künftig aus dem Weg gehen.

Jetzt geht es an die praktische Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Dabei dürften Reiseveranstalter und Reiseportale den größten Aufwand haben. Denn sie müssen die neutrale Beratung, die künftig dem Verkauf vorangestellt werde muss, in ihre Online-Buchungsstrecken einbauen. Reisebüros können ihren Kunden ein Formular überreichen und dies im persönlichen Gespräch erklären. Je nach Verkaufssituation gibt es verschiedene Varianten, deren Wortlaut vom Gesetz vorgegeben sind. Für das Reisebüros sind praktisch nur zwei Formulare relevant: eins zur Pauschalreise und eins zu verbundenen Reiseleistungen. Dabei wird der Kunde aufgeklärt, welche Rechte und Ansprüche er beim jeweiligen Produkt hat.

Die Kennzeichnung in den Angebots- und Buchungssystemen, welcher Fall vorliegt, sowie die automatisierte Ausgabe der Formblätter, ist nun Sache der IT-Dienstleister. Michael Althoff, Berater des DRV, ist sicher, dass etwa die Anbieter von Mid- und Backoffice-Systemen hier Lösungen anbieten werden. Er hat dazu ein Prozessmodell entwickelt, das alle möglichen Varianten des Reiserechts durchspielt, die Software abbilden muss. Der DRV steuert einen zweistelligen Code als Global Types dazu bei, mit dem künftig die Leistungsart in den Systemen erkennbar sein soll.

Der Verband will Reisebüros fit für die Pauschalreiserichtlinie machen. Mit einem ersten Erklärvideo versucht der DRV, Reisebüros für die Thematik zu interessieren. Schulungen und Webinare auch für Nichtmitglieder sollen folgen.

Thomas Hartung

 

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