Reisebüros drohen durch EU-Fahrgastrechteverordnung neue
Alle Fahrkartenverkäufer, zu denen auch Reisebüros und Touristinformationen zählen, sollen Bahnreisenden künftig bei größeren Verspätungen Mahlzeiten anbieten und für Hotelunterbringung sorgen. Alles bisher Aufgaben der Bahn. Dazu strebt die EU eine Neufassung der Fahrgastrechtverordnung an.
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Die Initiative dazu geht vom Verkehrs- und Tourismusausschuss des Europäischen Parlaments aus, der dies am 9. Oktober beschlossen hat. Demnach sollen Reisende mehr Informationen und Hilfe bei Verspätungen und Zugausfällen bekommen. Das begrüßen der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV), soweit es Bahnbetreiber betrifft. Fatal sei allerdings, dass auch Fahrkartenverkäufer, die nur eine Vermittlerfunktion haben, stärker in die Pflicht genommen werden sollen, erklären sie. Betroffen wären zurzeit rund 2.100 Reisebüros mit DB-Lizenz und darüber hinaus Touristinformationen.
"Es ist lebensfremd, Reisebüros in Mithaftung zu nehmen, obwohl sie mit Verspätungen oder dem Zugausfällen nichts zu tun haben", protestiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Schließlich bestehe die Vertragsbeziehung zwischen Reisenden und Bahnunternehmen. Der Fahrkartenverkauf sei zudem für Reisebüros schon jetzt wenig rentabel. "Wenn die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe diese neuen Verpflichtungen übernehmen müssten, wäre dies das Aus für den Fahrkartenverkauf im Reisebüro", so Fiebig weiter, der darauf setzt, dass im EU-Ministerrat eine vernünftige Lösung gefunden wird.
DTV-Präsident Reinhard Meyer sieht durch die Fahrgastrechtpläne den Fahrkartenverkauf im ländlichen Raum bedroht. "Gerade im ländlichen Raum schließen Touristinformationen eine Angebotslücke, weil an immer mehr Bahnstationen keine Fahrkarten mehr am Schalter verkauft werden", sagt er. Das betreffe Urlauber und Einwohner gleichermaßen und sei nicht im Sinne des Verbraucherschutzes. "Hier werden schlicht die Falschen zur Verantwortung gezogen", so Meyer.
Thomas Horsmann