Reisebüros müssen Vermittlertätigkeit klar kommunizieren
Reisebüros müssen Vermittlertätigkeit klar kommunizieren: Die Wettbewerbszentrale empfiehlt, im Internet schon auf der Startseite deutlich zu machen, dass man nicht als Veranstalter agiert. Anlass ist ein Urteil gegen eine Agentur, die unter eigenem Namen Reiseleistungen mit Gesamtpreis und ohne Nennung des Anbieters angeboten hatte. Touristik Aktuell, Wettbewerbszentrale