18. Mai 2020 | 16:26 Uhr
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Regierung überlässt Corona-Stornoregeln den Gerichten

Der kostenlose Rücktritt von einer Pauschalreise sei laut BGB nur möglich, wenn am Urlaubsort "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zu einer erheblichen Beeinträchtigung" führten, so das Justizministerium. Ob solche Umstände wegen Covid-19 auch Ende Juni, im Juli oder August noch vorlägen, könne derzeit nicht beantwortet werden.

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Die Bundesregierung schafft keine Rechtssicherheit für die Bedingungen bei Stornierungen

Mit dieser Aussage zitiert die "Welt“ die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Rita Hagl-Kehl. Sie reagiert damit auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bundnis90/Grüne. Eine Klärung der Frage könne "nur im jeweiligen Einzelfall geschehen“. Ob zum Zeitpunkt der geplanten Reise noch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gelte, sei zwar "ein wichtiges Indiz“, heißt es weiter – mehr aber auch nicht. Die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung könnten "unabhängig von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen oder trotz einer solchen Reisewarnung nicht vorliegen".

Mehr Rechtssicherheit könne die Bundesregierung nicht schaffen, erklärt die Staatssekretärin laut "Welt". "Eine abstrakt-generelle Regelung" in Bezug auf das Rücktrittsrecht "wird von der Bundesregierung nicht erwogen". Denn so etwas würde gegen die europäische Pauschalreiserichtlinie verstoßen. Auch die EU-Kommission habe bestätigt, "dass die Einschätzung, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, im jeweiligen Einzelfall vorzunehmen ist". Entscheiden müssten jeweils die Gerichte: "Die Subsumtion des konkreten Einzelfalls unter die gesetzlichen Merkmale bleibt der Rechtsprechung vorbehalten."

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