27. November 2018 | 10:00 Uhr
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Mailen

Reederei-Klauseln verstoßen gegen Kartellrecht

Dass einige Kreuzfahrtanbieter Reisebüros in den Agenturverträgen verbieten, bei ihrem eigenen Online-Marketing den Markennamen der Reederei zu nutzen, geht entschieden zu weit, meint der Jurist Andreas Freitag. Die Handelsherren versagten dem Vertrieb damit ein Instrument zur Handelsunterstützung, das er dringend brauche. Die Online-Bedingungen seien kartellrechtswidrig, weil sie eine "übermäßige Bindung der Agenturen an ihren Lieferanten" darstellten, so Freitag. FVW

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