5. November 2025 | 12:08 Uhr
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Podcast: Hätten Reisebüros vor der FTI-Pleite warnen müssen?

Zwei Verfahren vor den Amtsgerichten Nordhorn und Bad Homburg könnten weitreichende Folgen für den Reisevertrieb haben. Im Kern geht es um die Frage, ob Reisebüros verpflichtet waren, Kunden vor der drohenden Insolvenz des Veranstalters FTI zu warnen. Im Reise vor9 Podcast sprechen wir darüber mit Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel (Foto).

Hopperdietzel Holger

Holger Hopperdietzel vertritt in einem Prozess vor dem Amtsgericht Bad Homburg die Klägerseite

Hopperdietzel vertritt im Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Homburg die Kundenseite. In beiden Fällen hatten Kunden im Reisebüro FTI-Einzelleistungen gebucht – eine Buchung war im März erfolgt, die andere im April. Weil die Kundengelder bei Einzelleistungen nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert sind, blieben sie nach der Pleite von FTI Anfang Juni 2024 auf den Kosten sitzen. Nun wollen sie von ihren Reisebüros das Geld zurück. Reise vor9 hatte ausführlich darüber berichtet.

Die Kernfrage lautet nun, ob die Reisebüros von der wirtschaftlichen Schieflage der FTI Group Kenntnis haben mussten, nachdem bereits im Februar Fach- und Publikumsmedien über die Situation geschrieben hatten. Der Reisebüroverband VUSR forderte am 21. Februar in einem Statement "Transparenz über Zukunft des Veranstalters". Reichte das, um bei Reisebüros eine Hinweispflicht gegenüber der Kundschaft auszulösen?

Darüber sprechen wir mit dem Juristen Hopperdietzel im aktuellen Podcast. Außerdem diskutieren wir die Rolle und mögliche Pflichten von touristischen Verbänden und Reisebüroorganisationen in diesem Kontext. Hopperdietzel gibt eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Verfahren aus dem Blickwinkel der Kläger. Und nicht zuletzt beleuchten wir die Frage, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Klagen letztinstanzlich stattgegeben würde.

Ein erstes Urteil wird im Prozess vor dem Amtsgericht Nordhorn am 13. November erwartet.

Christian Schmicke

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