18. Mai 2017 | 16:58 Uhr
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Pauschalreiserichtlinie: Jetzt sind die IT-Dienstleister

Dass die Novelle der Pauschalreiserichtlinie mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht das große Thema des DRV-Reisebürotags am 18. Mai in Frankfurt würde, war schon lange klar. Seit geraumer Zeit bekannt ist auch die grundsätzliche Position des DRV-Vorstands zu dem Thema. Sie lautet grob umschrieben: lästig, aber machbar. Und so sahen sich die DRV-Vizepräsidenten Ralf Hieke und Andreas Heimann vor der Aufgabe, den versammelten Vertriebsprofis möglichst konkret zu erläutern, wie sie mit der voraussichtlich im Juni in zweiter und dritter Lesung im Bundestag zu verabschiedenden neuen Gesetzgebung umgehen können.

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Bürokratischer Aufwand. Im Kern konzentrierte sich die Aufklärungsarbeit auf die Vermittlung der sogenannten "verbundenen Reiseleistungen", bei denen der Vertrieb künftig einige Regeln beachten und bürokratischen Aufwand erledigen muss, um nicht ungewollt in die Veranstalterrolle und die damit einhergehenden Haftungsrisiken und Versicherungskosten zu geraten. Wichtigster Punkt ist dabei, dass Reisebüros, die ihren Kunden mehrere Einzelleistungen verschiedener Anbieter verkaufen wollen, ihnen nach der allgemeinen Beratung, aber vor dem Verkaufsprozess ein Formblatt zur Unterschrift vorlegen müssen. Darin wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er die Leistungen bucht, ohne dass das Reisebüro für das daraus resultierende Bündel als Veranstalter haftet. Ansichtsexemplare für diese Formblätter konnten Hieke und Heimann freilich noch nicht präsentieren, weil das Gesetz noch nicht verabschiedet und sein genauer Wortlaut daher noch nicht sicher ist – und somit auch nicht der der entsprechenden Formulare.

Ein weiterer Punkt, der sich ändert, betrifft die Rechnungsstellung. Der Preis jeder Einzelleistung muss separat ausgewiesen werden, im Prinzip erhält der Kunde bei "verbundenen Reiseleistungen§“ für die Buchung von Flug, Hotel und Mietwagen also drei Rechnungen. Allerdings könne er die Summe am Ende in einem Gesamtbetrag bezahlen, zeigten sich die DRV-Vorstände zuversichtlich.

Midoffice-Anbieter in der Pflicht. In Bezug auf die Integration dieser Prozesse in den Reisebüroalltag wurde deutlich, dass die eigentliche Herausforderung in ihrer Automatisierung durch die IT-Dienstleister liegt. Die IT soll erkennen, wann ein Expedient im Begriff ist, Leistungen anzubieten, die der Etikettierung als „verbundene Reiseleistungen“ bedürfen. IT-Berater Michael Althoff, der den DRV und seine fünf Arbeitsgruppen zu diesem Thema unterstützt, schlug in diesem Zusammenhang den Aufbau einer "Ideensammlung" vor. Dabei handelt es sich um eine Software, die die einzelnen Reiseleistungen in der Beratungsphase bewertet, einordnet und die passenden Formblätter erstellt. Deren Entwicklung müsse in den Händen der Midoffice-Anbieter liegen. Zugleich müsse es möglich sein, den automatisierten Prozess im Bedarfsfall manuell zu korrigieren. Die bekannten Software-Anbieter beschäftigten sich bereits mit der Entwicklung passender Lösungen, erklärte Althoff.

Christian Schmicke

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