13. Februar 2026 | 14:09 Uhr
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Neue Aufregung um Check 24

Das Bundesamt für Justiz hat gegen Check 24 und zahlreiche Tochterfirmen Ordnungsgelder wegen nicht offengelegter Jahres- und Konzernabschlüsse verhängt. Der Portalbetreiber steht deswegen seit Jahren in der Kritik. Der Reisebüroverband VUSR fordert mehr Transparenz im Wettbewerb.

Check 24 Düsseldorf

Check 24, hier das Gebäude der Kreuzfahrtsparte in Düsseldorf, sorgt in der Reisebranche für zahlreiche Diskussionen

Check 24 und zahlreiche Tochtergesellschaften stehen im Visier des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Behörde hat nach Informationen den Fachportals FVW Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, weil über mehrere Geschäftsjahre die Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen aussteht. Nach Angaben einer Sprecherin seien insgesamt Ordnungsgelder in Höhe von rund vier Millionen Euro festgelegt worden, davon 2,88 Millionen Euro gegen die Konzernmutter Check24 GmbH, berichtet das Fachportal.

Im Fall von Check 24 ist die Verweigerung der Offenlegung von Bilanzen vor allem deshalb brisant, weil in der Reisebranche zahlreiche Spekulationen um das Marktvolumen der Touristiksparte kursieren. Branchenexperten gehen mittlerweile von einem vermittelten Umsatz um acht Milliarden Euro und einem Veranstalterumsatz von nahezu einer Milliarde Euro aus. Zudem werden immer wieder Vorwürfe laut, das für seine intensiven Cashback-Aktivitäten bekannte Portal verzichte im Reisesektor auf Gewinne, um für lukrativere Sparten, wie etwa das Versicherungsgeschäft, Kundendaten zu sammeln.

VUSR mahnt Transparenz im Wettbewerb an

Der Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros (VUSR) kritisiert, dass seit den zuletzt veröffentlichten Zahlen zum 31. März 2017 keine weiteren Finanzdaten offengelegt worden seien. Die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff hatte bereits bei einer Tagung der Kooperation Best-Reisen die mangelnde Transparenz moniert; die Geschäftsentwicklung sei so nicht nachvollziehbar, sagte sie.

Der Verband verweist zudem auf Berichte aus dem Markt über "zunehmend ruinösen Wettbewerb", der kleinere Anbieter belaste. Ob und in welchem Umfang Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, lasse sich jedoch nur anhand transparenter Kennzahlen beurteilen, so Linnhoff. "Ob dieser Wettbewerb fair verläuft, lässt sich nur beurteilen, wenn alle relevanten Marktteilnehmer die gesetzlich vorgesehenen Zahlen transparent offenlegen", sagt sie.

Christian Schmicke

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