12. Mai 2021 | 16:41 Uhr
Teilen
Mailen

Keine Quarantäne mehr für Reisende aus Risikogebieten

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist am Mittwoch vom Kabinett beschlossen worden und tritt ab Donnerstag in Kraft. Sie stellt genesene und geimpfte Personen mit Getesteten gleich und beschränkt Quarantänepflichten auf Rückkehrer aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten.

Corona Impfpass

Wer geimpft, genesen oder getestet ist, muss nach der Rückkehr aus Risikogebvieten nicht mehr in Qurarantäne

Anzeige
Texas

Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Wer bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten einen Nachweis erbringen kann, dass er seit höchstens sechs Monaten von einer Corona-Erkrankung genesen oder vollständig geimpft ist, braucht nach der neuen Einreiseverordnung kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Eine Ausnahme gilt bei der Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test nach fünf Tagen nach Einreise bei negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Bei Reisenden, die sich die letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, gibt es die Möglichkeit zur Verkürzung der Quarantänedauer nicht. Die Liste der Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete wird vom Robert-Koch-Institut ausgewiesen und wöchentlich freitags aktualisiert.

Kritik an Testpflicht für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

Der Deutsche Reiseverband DRV begrüßt die Neuregelung grundsätzlich. Er kritisiert allerdings, dass auch Reiserückkehrer aus nicht als Risikogebiet ausgewiesenen ausländischen Destinationen weiterhin einen negativen Test vorweisen müssen. Diese Testpflicht gilt für alle noch nicht vollständig geimpften Flugreisenden.

„Die generelle Testpflicht im Zielgebiet bis 48 Stunden vor Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ist nicht mehr nachvollziehbar, zumal sie ausschließlich für Flugreisende, nicht jedoch für Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind, gilt. Hier muss schnellstens wieder zu einem risikobasierten Ansatz und einer Orientierung am tatsächlichen Infektionsgeschehen zurückgekehrt werden“, fordert DRV-Präsident Norbert Fiebig. Dem Branchenverband ist die generelle Testpflicht ein Dorn im Auge. Die generelle Testpflicht im Zielgebiet bis 48 Stunden vor Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 sei "nicht mehr nachvollziehbar, zumal sie ausschließlich für Flugreisende nicht jedoch für Reisende, die mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind, gilt", sagt Fiebig.

Anzeige Reise vor9