Jurist rät, Corona-Hilfe-Rückforderungen zu widersprechen
Luxus trifft Abenteuer: HX feiert Jubiläum mit Suite-Upgrade
HX Hurtigruten Expeditions feiert 130 Jahre Entdeckergeist mit einem besonderen Angebot: Wer eine ARKTIS Außenkabine Superior bucht, reist kostenlos in einer Suite – inklusive Champagnerempfang, Balkon, gehobener Gastronomie und umfassenden Serviceleistungen. Ein starker Anreiz für Reisebürokunden mit Sinn für Komfort und Abenteuer. Mehr erfahren
Unternehmen, deren Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe einen Rückforderungsbescheid umfasst, sollten überlegen, Widerspruch einzulegen, rät Hans-Josef Vogel von der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf. Das Vorgehen der Behörden sei in manchen Details juristisch noch nicht abschließend bewertet, so die Begründung des Juristen. Die Erfolgsaussichten hängen Vogel zufolge "vom Einzelfall ab, grundsätzlich bestehen aber gute Argumente gegen die rückwirkende Anwendung verschärfter Prüfmaßstäbe". Touristik Aktuell