2. November 2017 | 10:00 Uhr
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JT-Kunden dürfen Anzahlungen nicht zurückholen

Zwar müssten Urlauber, die noch nicht bezahlt haben, ihre Reisen erst nach der Rückkehr begleichen. Dies gelte aber nicht für geleistete Anzahlungen. Es gebe auch bei Insolvenz kein Rücktrittsrecht. Laut einem Sprecher des Insolvenzverwalters hätten JT-Kunden, die sich an die Verträge halten und deren Reisen bis Jahresende stattfinden, keinerlei finanzielle Nachteile – Ausnahme seien Buchungen mit Airberlin. Die Beträge auf dem Treuhandkonto reichten aus, um die Reisen zu ermöglichen. FVW

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