DRV vertritt Mitglieder bei Klage gegen Abmahn-Abzocke
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Der Verband rät Mitgliedern, die von der Abmahnwelle der RS Reisen & Schlafen GmbH betroffen sind, "dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen einzufordern". Davon unabhängig sollten berechtigt abgemahnte Büros die Beanstandungen, zum Beispiel einen fehlenden Link auf die Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), ein fehlerhaftes Impressum oder ähnliches, unverzüglich beseitigen.
Der DRV selbst finanziert derzeit eine negative Feststellungsklage eines Mitgliedbüros gegen RS Reisen & Schlafen. Die Klage sei eingereicht und werde derzeit im schriftlichen Verfahren verhandelt, teilt er mit. „Der sich massiv ausbreitende Missbrauch von Abmahnungen muss verhindert werden, denn hier scheinen dreiste Beutelschneider unterwegs zu sein“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.
Anzeichen für Missbrauch
Unter Beteiligung mehrerer auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien will der Verband RS Reisen & Schlafen eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachweisen. Wie Reise vor9 bereits berichtete, verdichten sich Anzeichen dafür, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um eines handelt, das tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht. Das wäre aber die Voraussetzung für eine berechtigtermaßen vorgenommene Abmahnung.
Zunahme gerichtlicher Auseinandersetzungen
Mit der Zunahme zweifelhafter Abmahnungen durch Unternehmen, bei denen es sich eigentlich nur um Briefkastenfirmen handelt, steht die Reisebranche nicht allein da. 2017 sei jede fünfte Abmahnung zeit- und kostenintensiv vor Gericht gelandet, hat der DRV ermittelt. Dabei hätten Abmahnungen ursprünglich dazu gedient, Gerichtsverfahren zu vermeiden und Verstöße schnell und einfach zu beseitigen. 2015 landeten nur sieben Prozent der Fälle vor Gericht.
Neues Gesetz soll Missbrauch stoppen
Auch die Bundesregierung will gegen unseriöse Abmahnungen vorgehen. Das geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs stellt Abmahnungen nicht grundsätzlich in Frage. So sollen etwa Wirtschaftsverbände abmahnen dürfen, allerdings nur, wenn sie in einer Liste beim Bundesamt für Justiz geführt und wenn die Interessen ihrer Mitglieder unmittelbar betroffen sind. Neu ist zudem, dass Abmahnende nachweisen müssen, dass sie tatsächlich in echter Konkurrenz zu den Abgemahnten stehen.
Abmahnungen sollen sich zudem unter der neuen Gesetzgebung nicht mehr finanziell lohnen. Wer nur Kleinigkeiten abmahnt, bekommt seine Aufwendungen im Rahmen der Abmahnung künftig nicht mehr erstattet. Das soll dazu führen, dass es seltener zu kostenintensiven Gerichtsverfahren kommt. Für die mittelständisch geprägte Reisebranche sei das eine gute Nachricht, meint der DRV. Der eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht nach seiner Einschätzung "in die richtige Richtung". Er weise aber Schwachstellen auf. So enthalte er „noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen“, erklärt der Verband.