DRV-Reisebürotag – Verbraucherschützer Methmann auf
Das Treffen war mit einiger Spannung erwartet worden. Felix Methmann, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), stellte sich beim Reisebürotag des DRV in Essen am Donnerstag der Diskussion mit den DRV-Vizepräsidenten und Reisebüroinhabern Ralf Hieke und Oliver Wulf. Methmann hatte in den vergangenen Monaten wiederholt für Aufregung gesorgt. Zunächst hatte er in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärt, Verbraucher sollten im Umgang mit Reisebüros nach Inkrafttreten der neuen Pauschalreisegesetzgebung vorsichtig sein. Wenn ein Reisebüro getrennte Rechnungen ausstelle, wolle es sich “aus seinen Pflichten stehlen“. Gemeint war der Verkauf verbundener Reiseleistungen, bei dem Reisebüros nicht in die Veranstalterrolle mit den entsprechenden Pflichten geraten, wenn sie alles richtig machen. Dazu gehört neben dem entsprechenden Formblatt auch die Ausweisung der Beträge der Einzelleistungen auf getrennten Rechnungen.
Später hatte er seine Aussage in Fachkreisen relativiert und erklärt, es sei ihm um die Warnung vor „schwarzen Schafen“ gegangen. Doch da war über die steile These des Verbraucherschützers schon eifrig diskutiert worden. Auf dem Podium in Essen hielt Methmann grundsätzlich an seiner Aussage fest. Die Regelung, verbundene Reiseleistungen ohne die mit Pauschalreisen verbundene Sicherheit verkaufen zu dürfen, falle aus seiner Sicht hinter das aktuell geltende Recht zurück, erklärte er. Davor habe er warnen wollen.
"Populistische Parolen". Hieke und Wulf, die Methmanns Aussagen zuvor bereits heftig kritisiert hatten, äußerten erneut ihr Unverständnis. Mit solchen Warnungen unterstelle man Reisebros geradezu kriminelle Energie, erklärte Hieke. „Wenn ich als stationäres Reisebüro nicht im Interesse meiner Kunden handele, kann ich nach einer Saison zumachen“, sagte der Ibbenbürener Reisebürochef. Wulf assistierte, Methman habe ohne die erforderliche Sachkenntnis populistische Parolen gestreut. Schließlich lasse die neue Gesetzgebung dem Kunden ja gerade die Wahl, eine Pauschalreise oder mehrere Einzelleistungen zu buchen, und weise ihn über die verpflichtende Ausgabe der Formblätter explizit darauf hin, was er tue.
Welches Recht gilt? Allzu viel fiel dem Verbraucherschützer dazu nicht mehr ein. Er wiederholte lediglich, die Möglichkeit für Reisebüros, sich zu „enthaften“, sei aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht akzeptabel. Dann wurde es spitzfindig. Denn in einem späteren Interview mit dem Fachblatt „Travel Tribune“ hatte der Rechtsexperte Reisebüros ausdrücklich davor gewarnt, Rechnungen bei verbundenen Reiseleistungen zwar getrennt auszuweisen, sie aber, wie nach der deutschen Gesetzgebung vorgesehen, in einem Bezahlvorgang zu begleichen. Das entspreche nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie, die ausdrücklich getrennte Bezahlvorgänge vorsehe. Wenn der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für rechtswidrig erkläre, könnten Reisebüros dafür belangt werden, dass sie sich an der rechtswidrigen deutschen Vorgabe orientiert hätten, folgerte er.
Das rief DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger auf den Plan, der eigentlich als Moderator fungieren sollte. Methmanns Darstellung sei falsch, erklärte er. Wenn der Europäische Gerichtshof die deutsche Gesetzgebung irgendwann tatsächlich für rechtswidrig erklären sollte, hafteten dafür nicht die Reisebüros, sondern allenfalls der deutsche Staat, stellte er klar. Nach dem Ende der Diskussion legte Inger im Gespräch nach. „Herr Methmann, dessen Gehalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, fordert Reisebüros auf, sich nicht nach deutschem Recht zu verhalten“, so der Verbandsmann. Das sei „unfassbar“.
Der mündige Verbraucher. Methmann konterte die Attacke mit einem skurrilen Argument. Aus Sicht des Verbraucherschutzes sei die physische Trennung der einzelnen Bezahlprozesse, also die Verpflichtung, den Kunden für jede Einzelleistung separat die Geldbörse zücken zu lassen , wichtig, um ihm ausreichend zu verdeutlichen, dass er auf den Schutz der Pauschalreise verzichte. Deshalb gehe er davon aus, dass der EuGH die deutsche Gesetzgebung kippen werde. „Für wie dumm halten Sie mündige Verbraucher eigentlich?“, fragte Hieke ihn daraufhin. Wenn er seine Kunden für fünf verbundene Leistungen fünfmal bezahlen lasse, würden sich in seinem Büro „Loriot-reife Slapsticks“ abspielen.
Immerhin konnten sich die Kontrahenten am Ende darauf einigen, dass es sinnvoll sei, den Dialog nicht abreißen zu lassen und künftig einen regelmäßigen Austausch zu pflegen. Schließlich müssten stationärer Vertrieb und Verbraucherschutz kein Gegensatzpaar bilden.
Christian Schmicke