DRV-Empfehlung zum Cross-Channel-Verkauf
Die 4. Handlungsempfehlung für den Reisevertrieb widmet sich dem Thema, wo ein Kunde beraten wird und seine Reise bucht: vor Ort im Reisebüro, am Telefon oder online. Denn mit Einführung des neuen Reiserechts am 1. Juli bedarf dieser Unterschied einer genaueren Betrachtung. Entscheidend für die Agentur ist dabei grundsätzlich die konkrete Verkaufssituation. Counter vor9