DER Touristik vereinheitlicht Agenturverträge
Die neuen Agenturverträge beinhalten für Reisebüros die Wahlfreiheit zwischen Direkt- und Reisebüroinkasso. Außerdem verspricht Vertriebschef Kevin Keogh, die Reisebüros seien künftig besser vor Beratungsklau geschützt. Darüber hinaus wird die Nutzung der Kundendaten der Reisebüros neu geregelt und erlaubt künftig die Buchung aller Veranstaltermarken der DER Touristik Deutschland mit einem Vertrag. Büros, die bisher nur einen Agenturvertrag für die Kölner- oder Frankfurter Marken hatten, können nun alle Veranstaltermarken der DER Touristik Deutschland buchen.
Während in der Vergangenheit das Reisebüroinkasso bei Agenturen aufgrund besserer Liquidität und positiver Bonitätsprüfungen hoch im Kurs stand, wird mit dem Inkrafttreten der Pauschalreiserichtlinie das Direktinkasso für viele Reisebüros attraktiver. Umsätze mit verbundenen Reiseleistungen, die über das Agenturinkasso abgewickelt werden, müsssen dann durch das Reisebüro gegen Insolvenz abgesichert werden. Dieser Veränderung will sich der Konzern, wie im vergangenen Jahr bereits angekündigt, anpassen. Deshalb können Reisebüros künftig zwischen Agentur- und Direktinkasso wählen.
Die neuen Agenturverträge sollen außerdem die Nutzung der Kundendaten, die Reisebüros beim Direktinkasso-Verfahren mit dem Veranstalter teilen, im Sinne der Agenturen regeln, sagt Keogh. DER Touristik Deutschland verpflichte sich, Kundendaten nur dann zu nutzen, wenn bei werblichen Maßnahmen auch das buchende Reisebüro namentlich genannt ist. Um die Agenturen vor Beratungsklau zu schützen, hat die DER Touristik Klauseln in die Agenturverträge aufgenommen, die regeln, dass kein Provisionsanspruch besteht, wenn der Kunde nachweislich nicht durch das buchende Reisebüro beraten wurde.