Schlafwagen:
Schlafwagen: Es gibt Tage, an denen man besser im Bett bleiben sollte. Eine Zugbegleiterin quälte sich dennoch pflichtbewusst und trotz Unwohlsein zur Arbeit. Die Bordbistro-Mitarbeiterin schwächelte recht schnell, wollte in einem Abteil nur kurz die Füße hochlegen und schlief ein. Da niemand sie weckte, verschlief sie fast ihren kompletten Dienst – sieben Stunden lang. Daraufhin erhielt sie von der Bahn die Kündigung. Dies war unverhältnismäßig, urteilte nun ein Richter. Spiegel