29. November 2013 | 11:24 Uhr
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Frostige Kreuzfahrt:

Frostige Kreuzfahrt: Zwei Freundinnen gerieten sich auf dem gemeinsamen Törn derart in die Haare, dass die eine nach der Reise beim Amtsgericht wegen "Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts" auf Zahlung von 4.000 Euro Schadenersatz klagte. Die inzwischen Ex-Freundin habe sich 'frostig und abweisend verhalten'. Wäre die Frau Amerikanerin gewesen, hätte sie wohl auch noch die Reederei wegen entgangener Urlaubsfreuden verklagt. sueddeutsche.de