Zweckentfremdungsverbot stellt Geschäftsmodell von Airbnb
"Zweckentfremdungsverbot" stellt Geschäft von Airbnb & Co. in Großstädten in Frage: Private Zimmervermieter verstoßen in Hamburg, München und ab Sommer auch wieder in Berlin gegen geltendes Recht. Nebenerwerbs-Hoteliers, die ihre Wohnung oder auch nur einzelne Zimmer über Portale vermieten, drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. manager-magazin.de