21. Juli 2017 | 11:00 Uhr
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Wer online verkauft, muss Gratis-Zahlarten bieten

Die Sofortüberweisung als einziger Bezahlweg ist unzumutbar, urteilt der BGH. Es muss zusätzlich immer mindestens eine weitere Zahlungs­art ohne Zusatzkosten geben. In dem verhandelten Fall hatte ein Reise­portal eine Zahlung mit Kreditkarte nur gegen eine Gebühr von 13 Euro erlaubt. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Teltarif

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