Wer online verkauft, muss Gratis-Zahlarten bieten
Die Sofortüberweisung als einziger Bezahlweg ist unzumutbar, urteilt der BGH. Es muss zusätzlich immer mindestens eine weitere Zahlungsart ohne Zusatzkosten geben. In dem verhandelten Fall hatte ein Reiseportal eine Zahlung mit Kreditkarte nur gegen eine Gebühr von 13 Euro erlaubt. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Teltarif