2. März 2020 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Wenn das Gepäck beim Flug verloren geht

Dann haftet auf jeden Fall die durchführende Airline. Um seine Rechte zu wahren, muss der Fluggast seinen Verlust unverzüglich am Lost-&-Found-Schalter der Airline melden. Die Schadensanzeige wird durch ein „Property Irregularity Report (PIR)“ bestätigt. Verschiedene Fristen gelten bei Beschädigung oder Beanstandungen des nachgelieferten Gepäcks. Ist es unauffindbar, werden maximal 1.300 Euro erstattet. FVW

Anzeige Reise vor9