Wenn das Gepäck beim Flug verloren geht
Dann haftet auf jeden Fall die durchführende Airline. Um seine Rechte zu wahren, muss der Fluggast seinen Verlust unverzüglich am Lost-&-Found-Schalter der Airline melden. Die Schadensanzeige wird durch ein „Property Irregularity Report (PIR)“ bestätigt. Verschiedene Fristen gelten bei Beschädigung oder Beanstandungen des nachgelieferten Gepäcks. Ist es unauffindbar, werden maximal 1.300 Euro erstattet. FVW