Welche Corona-Einschränkungen müssen akzeptiert werden?
Bei Pauschalreisen ist maßgeblich, was vertraglich vereinbart wurde. "Wenn der Veranstalter schon bei der Buchung auf Einschränkungen hinweist, dann sind diese als Vertragsinhalte hinzunehmen", sagt Reiserechtsexperte Ernst Führich. Nimmt der Veranstalter nach der Buchung Änderungen vor, ist etwa für einen Reiserücktritt entscheidend, ob sie "erheblich" sind. FVW