26. Mai 2014 | 14:51 Uhr
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Weicht ein Kreuzfahrtschiff von der

Weicht ein Kreuzfahrtschiff von der geplanten Route ab, ist das ein Reisemangel: Urlauber können in diesem Fall die Minderung des Reisepreises, aber keinen Schadenersatz verlangen. Im verhandelten Fall lief die Reederei wegen der Unruhen in Ägypten Aschdod in Israel statt Port Said an. Passagiere forderten deshalb 60 Prozent des Reisepreises zurück und dazu Schmerzensgeld von 400 Euro. Die Reederei erstattete 200 Euro und bekam damit Recht. lvz-online.de

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