25. September 2017 | 11:00 Uhr
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Was tun bei Ansprüchen gegenüber Airberlin?

"Alle Ansprüche vor dem 15. August sind schwer zu realisieren", befürchtet Rechtsanwalt Boris Narewski. Alles danach solle laut der Airline bearbeitet werden. "Wenn Airberlin zerschlagen wird, wonach es ja aussieht, werden die Forderungen voraussichtlich mangels Masse wenn überhaupt nur zu einer geringen Quote im Insolvenzverfahren bedient." Glück haben Pauschalurlauber, denn bei ihnen müsse der Reiseveranstalter einspringen, so Narewski. WAZ

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