3. August 2016 | 11:00 Uhr
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Mailen

Verspäteter Koffer rechtfertigt keinen Großeinkauf

Wenn ein Koffer verspätet am Urlaubsort ankommt, dürfen sich Reisende Hygieneartikel und Kleidung vor Ort kaufen. Dabei müsse es sich jedoch um Notkäufe handeln, befand jetzt das Amtsgericht Köln. Eine Urlauberin wollte 465 Euro für Kleidungsstücke und Schuhe, zugesprochen bekam sie jedoch nur knapp 58 Euro. Airliners

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