9. September 2016 | 11:00 Uhr
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Verlinken kann Urheberrechte verletzen

Kommerzielle Anbieter können sich nicht auf reine Unwissenheit berufen, wenn sie rechtswidrige Inhalte verlinken, entschied der Europäische Gerichtshof. Links, die ohne Gewinnerzielungsabsicht oder Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt werden, sind weiterhin zulässig. Heise

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