Verbraucherzentrale verklagt Booking wegen Irreführung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verklagt Booking wegen möglicher Verbrauchertäuschung. Wer dort "Flug + Hotel" auswähle, werde im Buchungsprozess zu Lastminute weitergeleitet und wechsele damit den Vermittler. Weil Gestaltung und Farben weiterhin stark an Booking erinnerten, sei der Anbieterwechsel nicht deutlich genug erkennbar, lautet der Vorwurf.
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Bookings Buchungsweg steht im Kreuzfeuer der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale führt Booking Nutzer bei der Auswahl eines Angebots aus Flug und Hotel auf eine Buchungsseite von Lastminute der Comvel GmbH. Damit ändert sich der Anbieter der Vermittlungsleistung. Optisch bleibe der Wechsel jedoch weitgehend verborgen, so die Verbraucherzentrale: Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Seite orientierten sich weiterhin am Erscheinungsbild von Booking.
Zwar erscheint der Hinweis "powered by Lastminute.com", doch der Verbraucherzentrale reicht das nicht. "Der Hinweis ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen", sagt Rechtsexpertin Johanna Ebert. Wer sich bewusst für Booking entscheide, dürfe im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolge.
Die Verbraucherzentrale hält die Gestaltung deshalb für rechtswidrig und hatte Booking abgemahnt. Da das Unternehmen nach ihren Angaben weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Darstellung geändert habe, wurde nun Klage eingereicht.