Verbraucherschützer klagen gegen Eurowings-Gepäckregeln
Reise vor9
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Eurowings wegen der Handgepäckregelung im Basic-Tarif verklagt. In der günstigsten Buchungsklasse dürfen Passagiere lediglich ein kleines Handgepäckstück von 40 x 30 x 25 Zentimetern mitführen, etwa einen kleinen Rucksack oder eine Aktentasche, aber keinen klassischen "Handgepäck-Trolley". Der VZBV findet das verbraucherunfreundlich. Die Fluggesellschaft weist die Vorwürfe zurück. Aerotelegraph